Fragen

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Hier finden sie antworten auf häufig gestellte fragen

Bußgeldbeträge und Anzahl der abgezogenen Führerscheinpunkte
Die KennzeichenNr auf dem Foto entspricht nicht der im Bußgeldbescheid angegbenen Nummer

Formular A ausfüllen und senden:

• per Einschreiben mit Rückschein an Polizia Locale di Santa Marinella Via Aurelia n.298 – 00058 Santa Marinella (RM) 

• Per Email an contravvenzioni@comune.santamarinella.rm.it

Das im Bußgeldbescheid angeführte Fahrzeug war zum Zeitpunkt des Tatbestandes bereits als gestohlen gemeldet

Formular A ausfüllen und senden:

• per Einschreiben mit Rückschein an Polizia Locale di Santa Marinella Via Aurelia n.298 – 00058 Santa Marinella (RM) 

• Per Email an contravvenzioni@comune.santamarinella.rm.it

Kopie der Diebstahlanzeige u/o Verlustanzeige u/o Wiederauffindungsanzeige.

Das Fahrzeug war zum Zeitpunkt des Tatbestandes nicht in meinem Besitz

Formular A ausfüllen und senden:

• per Einschreiben mit Rückschein an Polizia Locale di Santa Marinella Via Aurelia n.298 – 00058 Santa Marinella (RM) 

• Per Email an contravvenzioni@comune.santamarinella.rm.it

Kopie des Verkaufvertrags (eine Verkaufsvollmacht reicht nicht aus).

Wie erfolgt die Übermittlung der Daten des/r Fahrer(s)In?

Formular B ausfüllen und senden:

• per Einschreiben mit Rückschein an Polizia Locale di Santa Marinella Via Aurelia n.298 – 00058 Santa Marinella (RM) 

• durch eigenhändige Übergabe an Polizia Locale di Santa Marinella Via Aurelia n.298 – 00058 Santa Marinella (RM) 

per Email an contravvenzioni@comune.santamarinella.rm.it

innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung des Bewertungsberichts.

Ich möchte Einspruch beim Präfekten einlegen

Innerhalb von 60 Tagen nach Übermittlung des Inspektionsberichts an den Präfekten von Rom direkt in der Via IV Novembre 119 / A, 00187 Rom (RM) oder per Einschreiben an die Polizia Municipale di Santa Marinella, Via Aurelia n.298 – 00058 Santa Marinella (RM).

A Ich möchte Einspruch beim Friedensrichter einlegen

Der Einspruch ist innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids persönlich direkt bei dem örtlich zuständigen Friedensrichter [siehe das Verzeichnis „Module“] einzureichen, oder per Einschreiben mit Rückschein im Sinne des Art. 7 der Gesetzesverordnung 150/11 zu senden.

Ich möchte die Zahlung in Raten zur Zahlung der Strafe beantragen: Was soll ich tun?

Formular D ausfüllen, unterschreiben Sie es und senden:

• per Einschreiben mit Rückschein an Polizia Locale di Santa Marinella Via Aurelia n.298 – 00058 Santa Marinella (RM) 

• Per Email an contravvenzioni@comune.santamarinella.rm.it

N. B. : Von Hand zugestellte Mitteilungen werden nicht akzeptiert. Bitte geben Sie bei dringenden Anfragen immer eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an.

Ermäßigt sich die Geldbuße um 30%, auch wenn ein Antrag auf Ratenzahlung gestellt wird?

Nein. Wenn der Antrag auf Zurückstellung akzeptiert wird, wird die 30% ige Reduktion der Sanktion nicht angewendet.